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- Sei kein Arschloch. Behandle alle Menschen liebevoll und gleich.
- Jeder Morgen fängt mit einem Lächeln an. Lächle, sobald Du aufstehst.
- Hilf anderen, wenn Du kannst. Nicht für Geld, sondern weil sie es brauchen.
- Betrachte Deinen Körper als Tempel. Vergifte ihn nicht mit minderwertigem Essen oder miesen Softdrinks.
- Nutze deine Mitmenschen nicht aus oder fügen Ihnen vorsätzlich Schaden zu.
- Fange nie einen Kampf an, beende ihn höchstens.
- Bau' Nahrung an, halte Tiere und lass die Natur zum Teil Deines Alltags werden.
- Trolle nicht im Netz herum. Respektiere andere auch ohne Namen und sei nicht aggressiv oder vulgär.
- Verbringe die letzten zehn Minuten des Tages an einem ruhigen Ort, um in Dich zu gehen.
- Wird jemand unterdrückt, hilf den Schwächeren. Schütze die, die sich selbst nicht schützen können.
- Lache häufig, stecke andere mit Deinem Lachen an. Hab Spaß am Leben und denk' positiv.
- Wir betrachten Cannabis als Heilpflanze und als unser Sakrament. Es bringt uns anderen und uns selbst näher. Es hilft unserer Gesundheit, inspiriert unsere Nächstenliebe und heilt uns von Krankheiten und Depressionen. Der Geist und das Herz jedes Einzelnen und der ganzen Gruppe bewundern Cannabis.
Während die Polizeibehörden des Staates Indiana bereits angekündigt haben, dass der jüngst verabschiedete RFRA auch Kirchenmitglieder nicht vor der Verfolgung von Straftaten oder einer Verhaftung schütze, zeigt sich Levin unbeeindruckt: „Ich glaube nicht, dass sie in die Kirche kommen und uns festnehmen. Sie gehen ja auch nicht in eine Kirche, um Jugendliche unter 21 vom Trinken des heiligen Weines abzuhalten." Denn das ist streng genommen auch verboten. Ob Levin ein extrem schlauer Kiffer oder nur ein durchgeknallter Althippie ist, wird sich spätestens mit Öffnung der Pforten seines Gotteshauses zeigen.Das Argument sei nicht neu, wurde aber bislang von Gerichten immer abgelehnt, kommentiert Eugene Volokh, Jura Professorin und RFRA-Expertin von der „University of California" das Ansinnen aus Indiana auf usnews.com. In ähnlichen Fällen haben Gerichte bislang immer entschieden, dass es kein wirklicher Glaubensgrundsatz oder allenfalls ein zu vager sei, um das Strafgesetzbuch auszuhebeln. Selbst gläubige Rastafaris sind vor Gericht unterlegen, wenn sie sich wegen Weedanbau oder -besitz auf ihren Glauben berufen haben. Ob Levin damit durchkommt, werden wir erst am 1. Juli erfahren.