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DIE WALL STREET ISSUE

Sex, Drugs und BIP

Seit September müssen alle Staaten der Eurozone die Gewinne aus dem Schwarzmarkt—darunter auch Prostitution und Drogenhandel—in ihren Bilanzen berücksichtigen.
Niccolò Carradori
Florence, IT

Im September trat das von Eurostat vorgeschriebene System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ESVG 2010 in Kraft, das alle Staaten der Eurozone dazu verpflichtet, die Gewinne aus dem Schwarzmarkt—darunter auch Prostitution und Drogenhandel—in ihren Bilanzen zu berücksichtigen.

Warum sollte man illegale, nicht besteuerbare Gewerbe in die Berechnung des Bruttoinlandsproduktes einbeziehen?

Alessandro Santoro, Lehrbeauftragter für öffentliche Finanzwirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Luigi Bocconi, erklärt, dass dies „einen umfassenderen Überblick über das nationale Einkommen und die nationale Produktion ermöglicht". Außerdem „lässt sich gegen die Tatsache, dass illegale Aktivitäten im Prinzip nicht besteuerbar sind, aus drei Gründen nichts einwenden: Erstens sind BIP-Schätzungen generell von Schätzungen der Staatsfinanzen zu unterscheiden. Zweitens beinhaltet das BIP bereits die Wertschöpfung durch die Schattenwirtschaft, die sich zwar von der illegalen Wirtschaft unterscheidet, aber auch keine Steuereinnahmen bringt. Drittens kann das, was heute illegal ist, morgen schon legal sein, und die Auswirkungen von Legalisierungen auf das Steueraufkommen sind ungewiss."

In Italien hat dieses neue System im ersten Quartal sämtliche Rekorde gebrochen, da das BIP bei 0 Prozent stabil blieb—statt, wie die anfänglichen Schätzungen annahmen, um 0,1 Prozent abzusinken. Kurz gesagt, ohne die Einkünfte aus dem Schwarzmarkt, hätte Italien seine dritte Rezession in sechs Jahren erlebt.