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​Alles, was ihr über die geplante „Cannabis-Agentur“ in Deutschland wissen müsst

Die Drogenbeauftragte hat am Wochenende verkündet, dass der Staat Gras anbauen will. Warum es jetzt passiert und was das genau bedeutet.
Foto (bearbeitet): imago | JuNiart

In Österreich ist der Anbau von medizinischem Cannabis seit 2008 erlaubt—jedoch nur der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.

Die Bundesrepublik Deutschland wird nun ebenfalls eine Gesetzesgrundlage für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken schaffen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hatte am Wochenende in der Welt am Sonntag ein Gesetz zur besseren Versorgung von Cannabis-Patienten angekündigt. Dazu soll eine staatliche Cannabis-Agentur gegründet werden, die für die Versorgung der Patienten mit Cannabis-Präparaten zuständig ist. Ihr Entwurf sieht eine zeitnahe Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, die auch eine Rechtsgrundlage für eine staatlich überwachte Produktion von medizinischem Cannabis mit einschließt.

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Außerdem soll die Kostenübernahme durch die Kassen, die derzeit fast nur nur bei Multiple-Sklerose-, AIDS- und Krebspatienten möglich ist, in Zukunft auch chronischen Schmerz- und anderen austherapierten Patienten möglich sein. Die noch zu gründende Cannabis-Agentur soll die Versorgung sowie die Produktion von medizinischem Cannabis sicherstellen.

Im Grunde sind das also ziemlich gute Nachrichten für Cannabis-Patienten. Aber wie soll das genau funktionieren? Das Wichtigste haben wir für euch hier zusammengeschrieben:

1. Wie zur Hölle funktioniert eine staatliche Cannabis-Agentur?

Ein Blick in die Niederlande oder nach Kanada könnte helfen, denn da gibt es mit dem „Cannabisbureau " und „Health Canada" bereits staatliche Gras-Anbaubüros. Auch alle US-Bundesstaaten mit legalem Gras haben bereits eine solche Agentur. Denn die UNO schreibt ihren Mitgliedsstaaten im Rahmen der „UN Single Convention on Drugs" vor, dass medizinische Ausnahmen zur Regulierung ansonsten verbotener Substanzen staatlicher Aufsicht bedürfen. In Deutschland ist dafür das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig, das auch Bundesopiumstelle heißt. Die Agentur würde also wahrscheinlich dem BfArM untergeordnet werden.

2. Wer darf das Gras dann anbauen?

In den Niederlanden gibt es mit Bedrocan lediglich einen staatlich beauftragten Produzenten. In Kanada war das lange Zeit ähnlich, doch das Staats-Gras war so mies, dass viele Patienten lieber weiter selbst angebaut haben. Vor zwei Jahren hat „Health Canada" dann den Grasanbau eingestellt, die Produktion ausgeschrieben und den Privatanbau für Patienten schrittweise wieder verboten. Derzeit agieren in Kanada 26 private Produzenten von medizinischem Cannabis, die eine große Sortenvielfalt zu sehr moderaten Preisen anbieten. Durch die Privatisierung des Anbaus hat sich die Situation in Kanada für die meisten Patienten verbessert. Doch die, die ihr Gras jahrelang selbst anbauen durften, sind auf einmal kriminell und müssen ihre Medizin jetzt kaufen. Allerdings nur so lange, bis der neue Premier Trudeau sein Versprechen, Cannabis im ganzen Land innerhalb der kommenden beiden Jahre zu legalisieren, eingelöst hat.

In Deutschland ist es noch völlig unklar, wer anbauen darf. Klar ist nur, dass unter einer Cannabis-Agentur Lieferausfälle oder Fragen der Finanzierbarkeit für Betroffene der Vergangenheit angehören sollten. Der Staat selbst, beauftragte Fremdfirmen wie in Kanada oder Pharma-Unternehmen wären mögliche Produzenten—das wird wohl auch das BfArM entscheiden.

Sicher sind Dronabinol-Produzent Bionorica, der in Wien bereits Gras anbaut, und die Niederländer von Bedrocan derzeit die heißesten Kandidaten. Doch auch kanadische oder US-Produzenten sitzen bereits in den Startlöchern und warten nur darauf, den deutschen Markt zu beackern. Sicher scheint lediglich, wer nicht anbauen darf: eben jene Cannabis-Patienten, die die Bundesregierung erst letztes Jahr durch erfolgreiche Klagen zur jetzigen Aufgabe ihrer Blockadehaltung gezwungen haben.

3. Warum passiert das gerade jetzt?

Günther Weiglein ist einer der drei Patienten, die die Bundesopiumstelle erfolgreich auf Eigenanbau verklagt hatten. Wäre die Behörde auch im nächsten Prozess, der für 2016 angesetzt war, unterlegen, hätten Weiglein und seine Mitstreiter unter den Augen der Bundesopiumstelle ihr medizinisches Cannabis für weniger als zwei Euro pro Gramm selbst anbauen dürfen. Das galt es zu verhindern.

Deshalb ist die Gründung der Agentur auch gar keine Überraschung, sondern die einzige Möglichkeit, dem Eigenanbau von Patienten zuvorzukommen, die zudem noch lukrativ ist. Denn jetzt kann sich die Bundesregierung im kommenden Prozess auf die neue Gras-Verwaltungsagentur berufen und auf eine richterliche Ablehnung des Eigenanbaus hoffen. Der Bund reagiert beim Thema Cannabis als Medizin also wieder nicht freiwillig, sondern auf die Patienten, die sich über Jahre hinweg durch die Instanzen geklagt hatten und jetzt kurz davor standen, auch in letzter Instanz zu gewinnen. Aber immerhin scheint selbst die CSU-Drogenbeauftragte verstanden zu haben, dass man sich notwendigen Veränderungen nicht mehr verschließen kann—sondern besser von ihnen profitiert.