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Popkultur

Widerstand gegen die Facebook-AGBs ist zwecklos!

Seid ehrlich: Wer von euch hat in den letzten Tagen auf seiner Pinnwand gepostet, dass sich Facebook mit seinen Datenschutzrichtlinien zum Teufel scheren soll?

Massenhysterie ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine starke emotionale Erregung in großen Menschenmengen, wie etwa in den vergangenen Wochen bezüglich der Datenschutzrichtlinien auf Facebook.

Sogar zweisprachig, auf Deutsch und Englisch, war dort innerhalb weniger Stunden in fast 2000 Postings zu lesen, was sich wie ein Lauffeuer über die digitale Facebook-Welt verbreitete:

„Aufgrund der neuen AGB's in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten gemäß BDSG. … Because of the new terms of Use on Facebook I disagree with this, the commercial use of my personal information.“

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Der Bezug zum „BDSG“ meint dabei das im Juli 2009 verabschiedete Gesetz, das sich mit modernen Formen des Datenschutzverstoßes auseinandersetzt. Der Paragraph, der sich dem „Opt-in“ widmet, ist dabei die Grundlage des kollektiven Aufschreis in den vergangenen Wochen. In dem Gesetzesabschnitt heißt es, dass der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt haben muss, bevor man ihm irgendeine maßgeschneiderte Werbung zukommen lässt. Wer ein Foto auf seiner Pinnwand postet, hat, egal was darauf zu lesen ist, noch lange nicht rechtskräftig irgendwelchen AGBs widersprochen. Es ist wohl klar, dass niemand in einer Facebook-Zentrale sitzt und alle Statusmeldungen von 900 Millionen Profilen nach juristischen Widersprüchen durchkämmt. Auch wenn du deinen teuren Handyvertrag kündigen willst, musst du das immer noch schriftlich tun. Eine Statusmeldung auf Facebook würde auch hier nix bringen. Aus gegebenen Anlass bieten wir dir daher im Folgenden eine kleine Kunde der digitalen Geschichte der Änderungen der Facebook-Geschäftsbedingungen: Im Februar 2009 hatte Facebook den ersten Versuch unternommen, seine Datenschutzrichtlinien dahingehend zu verändern, dass ihnen längere Zugriffs- und Aufbewahrungsrechte der Mitgliederdaten gewährt werden sollte. Auch nach der Deaktivierung eines Accounts sollten demnach sämtliche Daten erhalten bleiben. Eine endgültige Löschung aller deiner Aktivitäten auf Facebook? Nach der Änderung der AGBs war das jetzt nicht mehr möglich!
Ein öffentlicher Aufschrei der Nutzer folgte, und Facebook machte am 18. Februar 2009 tatsächlich alle Änderungen rückgängig.
Im April startete Facebook den zweiten Versuch und wartete mit einer überarbeiteten Neuversion der Datenschutzrichtlinien auf. Auch hier hätten mindestens 60 Millionen User abstimmen müssen (die Mehrheit der Teilnehmer stimmte damals übrigens dafür!). Es waren aber weniger als (immerhin) 600.000. Trotzdem bestand Facebook diesmal auf seinen Änderungen. Denn Facebook ist eine kostenlose Plattform, die sich ein kostenloses Nutzungsrecht der Inhalte ihrer Nutzer vorbehält. Stiftung Warentest attestierte Facebook daraufhin 2010 erhebliche Mängel im Datenschutz. Dieses Jahr rief Facebook dann wieder zur Abstimmung. Bis zum 8. Juni 2012 sollten alle 900 Millionen Facebook-Nutzer über die neuen Datenschutzrichtlinien abstimmen. Sie hatten die Wahl zwischen den „bestehenden Dokumenten“, also den alten Richtlinien, und den „vorgeschlagenen Dokumenten“, womit die neue Version gemeint war. Wenn 30% abstimmen, also mehr als 270 Millionen, würde Facebook das Ergebnis als bindend erklären.
Doch gerade mal 350.000 User nahmen teil, 0,04 %. Immerhin lehnten rund 280.00 davon die neuen Datenverwendungsrichtlinien ab.
Kritik: Die Abstimmung war nur vom 1. bis 8. Juni möglich und ziemlich gut versteckt. Dazu hatte Facebook einen Text mit Schachtelsätzen und verschwommenen Begrifflichkeiten geliefert, den keine Sau verstehen konnte. Nach der Abstimmung reagierte das Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein mit Galgenhumor: „Der Farce nächster Teil“. Eine so geringe Stimmzahl berechtige nicht zur Inkraftnahme der neuen Regelungen. Und auch anderorts regte sich Unmut im Netz. Es gab eine der vergangenen Sonntag ähnliche Aktivität der Facebook-kritischen Seite Stop Facebook, die versprach, sollten 7000 Mitglieder ihren Aufruf bis Mai 2012 teilen, müsste Facebook seine Neuerungen rückgängig machen. Nachdem nach ihren Angaben 40.000 Posts erreicht wurden, hat sich trotzdem nichts getan. Die Macher von Europe versus Facebook wandten sich dann ziemlich sauer nach Irland, wo die Datenschutzbehörde DPC ihren Sitz hat. Etwas später unterstellten sie der Behörde Voreingenommenheit und berichteten von spannenden Auseinandersetzungen „per SMS“.
Seitdem kursiert das Ganze immer wieder auf Facebook. Elliot Schrage, Vice President Communications, Public Policy und PR bei Facebook, widersprach den Vorwürfen eines Ausverkaufs von Nutzerdaten damals: „We don’t share your information with advertisers. Our targeting is anonymous. We don’t identify or share names. Period. Think of a magazine selling ads based on the demographics and perceived interests of its readers. We don’t sell the subscriber list. We protect the names. (…) People assume we’re sharing or even selling data to advertisers. We’re not.“ Facebook kommentierte die Abstimmung im Juni offiziell so (sic!):

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„Trotz unserer erheblichen Anstrengungen unsere Nutzer zur Abstimmung zu überzeugen haben nur 342,632 Personen an daran teilgenommen, was einem winzigen Bruchteil der 900 Millionen Facebook-Nutzer entspricht. Wie in beiden regelnden Dokumenten und im Verlauf dieses Prozesses dargelegt wurde, sind die Ergebnisse beratender Natur, wenn weniger als 30 % aller aktiven registrierten Nutzer abstimmen. Heute wird Facebook die vorgeschlagenen Änderungen für unsere Erklärung der Rechte und Pflichten und die Datenverwendungsrichtlinien übernehmen. (…) Wir glauben, dass dir diese Aktualisierungen mehr Informationen und Transparenz zu unserem Datenschutz und unseren Vorgehensweisen bieten.“
Und es wird auch gleich vorgeschlagen, „auf der „Facebook Site Governance“-Seite auf „Gefällt mir“ zu klicken, um über zukünftige vorgeschlagene Änderungen zu der Erklärung der Rechte und Pflichten sowie der Datenverwendungsrichtlinien informiert zu werden.“ Die seit Juni 2012 geltenden Datenverwendungsrichtlinien kannst du hier einsehen. Also, schreibe einen förmlichen Brief, in dem du die AGBs von Facebook ablehnst. Dann wird Facebook deine Ablehnung förmlich und mit „du“ auch ablehnen. Und das war's dann.


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