FYI.

This story is over 5 years old.

Sex

Ein Typ wurde verurteilt, weil er seine Schwägerin in Pornofotos montiert hat

Für alle, denen „normale" Rache-Pornos nicht verstörend genug sind.

Symbolbild. NICHT die Schwägerin. Foto: jfc4050 | Flickr | CC BY-ND 2.0

Über „Revenge"-Porn, also die Veröffentlichung von intimen Aufnahmen anderer aus Rachegründen, haben wir bereits mehrfach berichtet. Der Klassiker scheint dabei „Mein(e) Freund(in) hat mich verlassen. Jetzt zeige ich es ihr/ihm so richtig, in dem ich sie/ihn im Internet bloßstelle" zu sein—vielleicht auch ein weiterer Grund für die Singles unter uns, sich darüber zu freuen, in keiner Partnerschaft zu sein. Da kann man die Nacktfotos nämlich nur selbst leaken.

Der Fall eines Niedersachsen, der jetzt endgültig vor Gericht geklärt wurde, geht in eine ähnliche Richtung—ist aber doch grundlegend anders. Auch er veröffentlichte pornografisches Bildmaterial einer Frau im Internet ohne deren Wissen. Allerdings handelte es sich beim Opfer um seine Schwägerin—und so richtig nackt war die selbst auch nicht zu sehen. Der Mann, der in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 15.000 Euro verurteilt wurde, hatte das Gesicht seiner Anverwandten scheinbar kunstfertig auf die Körper anderer Frauen „in pornografischen Posen" montiert. Die so entstandenen Collagen stellte er auf mehreren, nicht näher benannten Webseiten online. Der Verurteilte bestritt die Tat, allerdings konnte auf seinen Festplatten entsprechendes Bildmaterial sichergestellt werden.

Dein(e) Ex ist die größte Bedrohung für deine digitale Privatsphäre.

Das wirft nun mehrere Fragen auf, vor allem die nach dem „Warum?". Hatte der Niedersachse dadurch irgendeinen finanziellen Vorteil? Welches Programm hat er für seine Porno-Collagen verwendet—eine raubkopierte Photoshop-Version, Paint? Und wenn man sich schon die Mühe macht, warum nimmt man dann das Gesicht seiner Schwägerin? Handelt es sich um die Schwester seiner Frau? Oder um die Frau seines Bruders? Und was von beidem wäre schlimmer?

Immerhin: Für die Frau ist das Ganze vergleichsweise glimpflich ausgegangen, was sich allerdings auch auf die Schwere des Urteils ausgewirkt hat. Weil es nach der Veröffentlichung der Bilder „glücklicherweise" nicht zu einer direkten Belästigung des Opfers (beispielsweise durch Telefonanrufe) gekommen sei, senkte das Gericht die ursprünglich festgelegte Schmerzensgeldsumme von 22.000 Euro um 7.000 Euro. Das Erotikmodel wider Willen hatte erstmals 2010 von den Aktivitäten ihres Schwagers erfahren und ihn daraufhin angezeigt. Der Hobby-Grafiker legte gegen das erste Urteil Berufung ein, wurde allerdings erneut wegen schwerwiegender Verletzungen von Persönlichkeitsrechten schuldig gesprochen.