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Verberechen

Eine Frau hat den rbb erpresst, um gegen den Rundfunkbeitrag zu protestieren

Anja F. wollte über 8 Millionen US-Dollar, die Vorlage für den Erpresserbrief hatte sie aus dem Internet.
Foto: VICE Media

Der Rundfunkbeitrag ist so etwas wie die Hydra der Öffentlich-Rechtlichen: Für jedes ignorierte Mahnungsschreiben erhalten Verweigerer zwei neue Briefe, mit denen die verpflichtende Haushaltsabgabe eingetrieben werden soll. Die Berlinerin Anja F. hat es mit ihrem fragwürdigen Rundfunk-Protest nun bis vor Gericht geschafft. Sie wollte ihre 507,74 Euro Gebühren auf keinen Fall bezahlen – und ließ sich dabei von den Methoden der "Reichsbürger" inspirieren.

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Im Internet gibt es von Flechtfrisuren bis Mett-Schildkröten für so ziemlich alles eine Anleitung. Anja F. fand online eine Vorlage für ihren Erpresserbrief an den rbb. Über 8 Millionen US-Dollar forderte die 54-Jährige im Oktober 2016 von den zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates, an die das Schreiben adressiert war. Wenn die Summe innerhalb von "72 Stunden und 2 Tagen" nicht bei ihr eingetroffen sei, so die gelernte Bürokauffrau, wolle sie das Geld über ein "weltweites Schuldnerverzeichnis" einklagen.

Der rbb recherchierte dieses Verzeichnis – und entschied, die Drohung ernstzunehmen. "Es war relativ leicht, solche Forderungen gegen uns geltend zu machen", sagte ein Mitarbeiter der rbb-Rechtsabteilung laut B.Z. am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Deshalb habe sich der rbb entschlossen, Strafanzeige gegen Anja F. zu erstatten.

Die Vorlage für ihren Erpresserbrief hatte F. von "Reichsbürgern"

Es ist nicht das erste Mal, dass deutsche Gerichte sich mit der sogenannten "Malta-Masche" befassen müssen. Die Methode gilt bei "Reichsbürgern" als beliebtes Mittel, um Geldansprüche gegenüber "der Firma Deutschland" zu erheben. In einem Aufklärungstext schreibt das Justizministerium Sachsen-Anhalt, die Methode erfordere kaum Aufwand. Über ein kommerzielles Register mit Sitz in den USA kann das Geld innerhalb kurzer Zeit online als Pfandrecht eingetragen werden, anmelden kann sich im Prinzip jeder. Die Forderung wird anschließend in Malta verhandelt – in stark verkürzten Verfahren, bei als Inkassobüros getarnten Briefkastenfirmen. Am Ende sollen die dann das Geld beim deutschen Staat eintreiben. Funktioniert hat das aber noch nie.


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Dass Anja F. 2016 den Rundfunkbeitrag boykottierte und mit der Malta-Masche Geld erpressen wollte, legte die Vermutung nahe, dass auch sich sich als "Reichsbürgerin" sieht. Der Verdacht erhärtete sich, als sie im Juli und Oktober 2017 nicht zu ihren Prozessterminen erschienen war – ebenfalls eine Protest-Methode, die Reichsbürger anwenden. Anja F. landete daraufhin Mitte Dezember in Untersuchungshaft – damit sie beim dritten angesetzten Gerichtstermin endlich erklären konnte, was es mit der schrägen Geldforderung auf sich hatte.

Weil der Rundfunkbeitrag die Angeklagte so wütend machte, wollte sie 8 Millionen Dollar

"Ich wollte die Verantwortlichen zum Nachdenken bewegen", sagte F. am Dienstag vor Gericht. Sie habe es als ungerecht empfunden, dass sie als Single so viel wie eine Familie zahlen müsse, obwohl sie nicht mal einen Fernseher oder ein Radio besitze: "Dann war ich so erbost, dass ich die Verantwortlichen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg mit einer völlig absurden Forderung überziehen wollte."

Die Vorlage für das Schreiben habe sie im Internet gefunden und kopiert, so die 54-Jährige, aber eine Reichsbürgerin sei sie nicht: "Ich erkenne das Grundgesetz an." Von Anfang an habe sie die Summe für "einen absurden Betrag" gehalten. Damit, dass der rbb zahlen würde, habe sie ohnehin nicht gerechnet: "Wenn doch, hätte ich das Geld zurückgezahlt."

Vor Gericht gab sich F. geläutert. "Heute finde ich es ziemlich doof", sagte sie, sie hätte den Rundfunkbeitrag über den Rechtsweg anfechten sollen. Dem stimmte die Richterin zu: Die Angeklagte habe sich in Selbstjustiz verrannt und unreflektiert Reichsbürger-Methoden übernommen. Am Ende verurteilte sie Anja F. wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro. Sollte F. irgendwann ein Verbrecher-Comeback starten wollen, sollte sie sich besser über die Urheber ihrer Erpresserbriefe informieren. Und über die Erfolgsquote der Methoden informieren: F. muss nun nämlich nicht nur die Strafe zahlen, sondern auch ihre Rundfunkgebühren.

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