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"1. Zigaretten sind die einzigen Handelswaren, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für die Hälfte ihrer Konsumenten tödliche Konsequenzen haben. Sie sollten deshalb grundsätzlich aus TTIP und anderen Abkommen zur Intensivierung des internationalen Handels ausgeschlossen werden.
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So steht es in der gemeinsamen Erklärung von DHS und dem Richterbund.Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ist nicht irgendeine per se TTIP-kritische NGO, sondern berät die Bundesregierung seit fast 70 Jahren in Fragen der Suchthilfe. Sie wurde 1947 gegründet, als bundesweite Plattform für Suchthilfevereine und -verbände gegründet. Die meisten niederschwelligen Anlaufstellen der ambulanten Beratung und Behandlung, der stationären Versorgung und der Selbsthilfe sind in der DHS vertreten.Aus dem Transpazifischen Handelsabkommen TTP wurden Tabakprodukte übrigens auf Druck der australischen Nichtraucherlobby herausgenommen. Um so etwas für TTIP zu verhindern, hat die US-Tabaklobby ihre Bemühungen hinter verschlossenen Türen intensiviert, wie die New York Times schon im Juni 2015 berichtete. Jetzt wäre Deutschlands Drogenbeauftragte gefragt. Die scheint sich der juristischen Gefahr, die dem auch von ihr geliebten Nichtraucherschutz durch TTIP droht, nicht bewusst zu sein. "Es gilt, transparent und gründlich zu verhandeln, berechtigte Kritikpunkte auszuräumen", kommentiert Mortler 2015 die Kritik am geplanten Handelsabkommen. Versuche der Drogenbeauftragten, Tabak aus TTIP herauszunehmen, sind indes nicht bekannt.2. Historisch gesehen wurden viele der Lobbystrategien, die von der Tabakindustrie entwickelt worden sind, später auch von der Alkoholindustrie und anderen Branchen aufgegriffen. Aus Sicht der Suchtprävention ist es deshalb sinnvoll, auf eine Paralleljustiz zugunsten ausländischer Investoren zu verzichten."