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prank

Bestatter mit angeblicher Leiche verarscht – Gericht findet's nicht so lustig

Für seinen Scherz muss der junge Schweizer über 3.000 Franken bezahlen.

Schnell, günstig und lustig – der klassische Telefonstreich deckte schon früher alle relevanten Punkte der Freizeitgestaltung für Jugendliche ab. Der Nervenkitzel, bevor die Person am anderen Ende den Anruf entgegennimmt, bis zum Punkt, an dem du entweder laut prustend auflegst oder erfolgreich die andere Person hinters Licht geführt hast, du Schelm. Aber den Streich so lange als möglich durchzuziehen hatte natürlich für fast alle Beteiligten den grössten Spass-Faktor. Ein junger Schweizer trieb dies auf die Spitze, und stand nun vor dem Obergericht. Das Urteil: Er muss die Verfahrenskosten von 2.810 Franken selbst tragen.

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Aber alles der Reihe nach: Im Juni 2017 rief der Jugendliche bei einem Bestattungsunternehmen an und meinte, er habe sich mit seiner Frau gestritten und nun eine Leiche abzugeben. Der Bestatter riet, direkt die Polizei anzurufen. Doch der damals 17-Jährige insistierte und meinte mit verstellter Stimme, dass er gerne die Leiche seiner Frau bei ihm abliefern würde. Und ganz nach dem Motto: Jetzt musst du durchziehen, reagierte der Teenie auch nicht auf die Frage, ob es sich hierbei um einen Spass handle. Diese Frage beantwortete der Bestatter anschliessend für sich und alarmierte die Polizei gleich selbst. Er habe wegen der nervösen Art des Anrufers und des komischen Gesprächs ein ungutes Gefühl gehabt.

Auch die Polizei nahm die Sache ernst und sorgte für eine sofortige Überprüfung des Telefongesprächs. Als sie sich beim Teenie meldete, gab der sofort zu, dass es sich dabei um einen Scherz handelte. Das Obergericht verlieh diesem Spass das Attribut "grob fahrlässig". Kostenpunkt für den jungen Mann: 2.810 Franken für die Einleitung der Untersuchung plus 400 Franken Gerichtskosten. Trotz Beschwerde von der Seite des Jugendlichen entschied das Gericht, dass das Urteil gültig sei. Der junge Mann meint, er habe den Streich sofort bereut, als sich die Polizei bei ihm gemeldet habe. Wie das Obergericht schreibt, handle es sich dabei aber nicht um einen "harmlosen Telefonscherz". Wer in der Schweiz vorsätzlich oder grobfahrlässig die Einleitung eines Strafverfahrens verursacht, muss die Kosten dafür übernehmen.

Immerhin wurde bei diesem Scherz niemand verletzt; im Gegensatz zu anderen "humoristischen" Videos, die im Internet herumschwirren. Eines der prominentesten Beispiel ist YouTuber Logan Paul, der zu einem der meistgehassten Menschen im Netz wurde, als er ein vermeintlich lustiges Video aus dem japanischen Suicide-Forest hochgeladen hatte. Darin machte sich Paul über Menschen lustig, die sich dort umgebracht hatten und zeigte sogar im Video ein Suizidopfer. Wie Pranks für den guten Zweck funktionieren können, zeigte Rick&Morty-Macher Justin Roiland im vergangenen September, als er die grösste Megachurch der USA verarschte, um Geld für die Opfer des Tropensturms Harvey zu sammeln.

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