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Franz Beckenbauer

Beckenbauer muss vielleicht in den Knast, weil er „immer blind unterschreibt"

Ach, Franz. Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat wegen der Sommermärchen-Affäre ein Ermittlungsverfahren gegen den OK-Chef der WM 2006 eingeleitet.
Foto: Imago

Lange war es ruhig rund um die Sommermärchen-Affäre, nun scheint die Luft vor allem für Franz Beckenbauer doch dünn zu werden. Wie die Bundesanwaltschaft der Schweiz bestätigte, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den OK-Chef der WM 2006 eingeleitet. Der Verdacht: Untreue und Geldwäsche. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin Spiegel von den Ermittlungen berichtet.

Die Ermittlungen sollen rund um die dubiosen Zahlungsströme bei der Vergabe der Fußball-WM 2006 laufen. Vor allem um die immer noch rätselhaften 6,7 Millionen Euro geht es. OK-Chef Beckenbauer und sein Ex-Manager Robert Schwan sollen diese Summe mit Hilfe des früheren Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus über ein Konto in der Schweiz an eine Firma des früheren FIFA-Skandalfunktionärs Mohamed bin Hammam in Katar überweisen haben. Im Jahr 2005 soll dann der DFB die 6,7 Millionen verschleiert an Louis-Dreyfus zurück gezahlt haben. Bis heute ist nicht geklärt, welchen Zweck dieses Geld erfüllen sollte.

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Eine Untersuchung im Auftrag des DFB durch die Kanzlei Freshfields hatte keine endgültige Klärung in der Sache erbringen können. Die als Sommermärchen-Affäre bekannten Vorgänge forderten schon einige Opfer: So musste unter anderem der ehemalige DFB-Präsident Wolfgang Niersbach zurücktreten.Beckenbauer schien bislang trotz vieler Anschuldigungen sich irgendwie noch aus der Affäre ziehen können. Beckenbauer, der sich heute noch nicht äußerte, hatte in einem Interview mit der SZ eine einfache Ausrede: Er habe alles „immer blind unterschrieben, wenn sie meine Unterschrift gebraucht haben"—natürlich ohne zu lesen, was er unterschrieb. „Ich habe nichts Unrechtes getan", meinte er. Ach, Franz…

Übrigens: Auf „ungetreue Geschäftsbesorgung" stehen in der Schweiz Geld- oder Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren, in besonderen Fällen bis zu fünf Jahre Haft.