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G20

Polizisten sollen über Laser-Angriff auf Hubschrauber bei G20 gelogen haben

Die Piloten hatten ausgesagt, ein Mann mit einem Laser habe sie "sekundenlang" geblendet. Doch das Gericht zweifelt an der Aussage.
Collage bestehend aus: Laser (Foto: imago | Christian Ohde) | Helikopter (Foto: imago | Kerstin Müller)

Es lässt sich kaum abstreiten, dass bei den Protesten rund um den G20-Gipfel in Hamburg im vergangenen Jahr einiges außer Kontrolle geraten ist. Demonstrierende hatten irgendwann iPads aus eingeschlagenen Schaufenster getragen, Polizisten ein bisschen zu sehr den Rambo raushängen lassen und damit zur Eskalation der "Welcome to Hell"-Demo beigetragen. Und dann war da noch der Typ, der mit einem Laserpointer auf einen Polizei-Hubschrauber gezielt haben soll und gegen den die Staatsanwaltschaft zunächst wegen versuchten Mordes ermittelt hatte. Der damals 27-Jährige soll die Piloten stark geblendet und damit ihren Absturz in Kauf genommen haben. Jetzt kam raus: Auch die zuständige Richterin zweifelt wohl mittlerweile an den Aussagen der Beamten.

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Am 6. Juli, dem Vorabend des G20-Gipfels, soll Nico B. aus einem Dachfenster mit einem Laserpointer auf einen über Altona kreisenden Polizei-Hubschrauber gezielt haben. Die Hamburger Morgenpost hatte im Juli, kurz nach Aufkommen der Tatvorwürfe, geschrieben, der Familienvater habe den Helikopter verscheuchen wollen, weil seine vierjährige Tochter nicht habe einschlafen können. "Mord-Versuch mit Laser!", titelte das Blatt damals.

Ende Juli hob das Hamburger Oberlandesgericht den Tatverdacht des versuchten Mordes auf, trotzdem ging Nico B. für fünf Monate in Untersuchungshaft, aus der er im Dezember entlassen wurde. Seit Ende November steht der Familienvater wegen "versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr" und "gefährlicher Körperverletzung" vor dem Amtsgericht Altona.


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Die beiden Piloten des Hubschraubers hatten angegeben, jeweils am rechten Auge getroffen und durch den Laserbeschuss sekundenlang geblendet gewesen zu sein. Das bestätigte auch ein dritter Polizist, der mit im Hubschrauber saß. Während der Ermittlungen hieß es, der Tatverdächtige sei sehr hartnäckig gewesen und hätte die Gruppe zum Absturz bringen können. Weiterhin, so berichtete damals unter anderem der NDR, habe der Hubschrauber währenddessen etwa 100 Meter an Höhe verloren. Neue Gutachten zeigen jetzt: Diese Darstellung stimmt wohl nicht.

Ein Audiomitschnitt aus dem Helikopter soll zeigen, dass die Polizisten alles andere als Todesangst hatten

Wie die taz schreibt, hat sich Nico B. im Prozess noch nicht zur Tat geäußert, dafür aber seine Strafverteidiger. Die sagten, dass ihr Mandant nicht abstreite, den Hubschrauber angestrahlt zu haben. Allerdings habe der Laser lediglich den Bauch des Hubschraubers getroffen, nicht aber die Polizisten selbst. Auch sei der Hubschrauber nicht absturzgefährdet gewesen. Das belegen dem taz-Bericht zufolge Auswertungen der beiden Strafverteidiger: So habe der Höhenmesser der Bordkamera keinen Verlust infolge der Bestrahlung angezeigt. Im Prozess, so die Zeitung weiter, habe der Polizist dafür eine einfache Erklärung gehabt: Der Höhenmesser sei immer kaputt.

Auch ein Audiomitschnitt aus dem Helikopter zeichne den Verteidigern zufolge nicht gerade ein Bild von Untergangsstimmung im Cockpit. "Jetzt gucken wir mal, wo der Depp sitzt", zitiert Nico B.s Anwalt laut taz den Piloten. Ein Sachverständiger des Gerichts habe ebenfalls Zweifel an der "sekundenlangen Blendung" der Polizisten geäußert, schreibt die Zeitung weiter. So müssten die beiden Piloten links jeweils ein Glasauge tragen, damit sie nur auf dem rechten Auge geblendet werden können. Man werde entweder auf beiden Augen oder auf keinem geblendet, so der Gutachter. Außerdem sei bei der Hausdurchsuchung des Angeklagten nur ein "handelsüblicher Disco-Strahler" gefunden worden – der sei laut Gutachter aber überhaupt nicht stark genug, um die Polizisten so lange zu blenden.

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Die Richterin glaubt nicht, dass die Polizisten vom Laser getroffen wurden

Selbst die Richterin des Amtsgerichts Altona erklärte mittlerweile in einem "rechtlichen Hinweis", das Gericht sei "derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon überzeugt", dass Pilot und Co-Pilot wie beschrieben von einem Laserstrahl getroffen wurden. Der taz liegt der Hinweis vor. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dessen Existenz gegenüber VICE, die Richterin habe ihn während der Hauptverhandlung ausgesprochen.

Dabei habe sie, so der Sprecher, Zweifel an der Darstellung geäußert, nach der die Polizisten vom ersten Treffer des Laserstrahls geblendet worden seien. Grund dafür seien die Gutachten des Sachbearbeiters und die Höhenmessung des Helikopters gewesen. "Nach dem ersten Beschuss hat die Besatzung Schutzbrillen angezogen", sagte der Sprecher. Diese verhindern in solchen Fällen, dass Beamte geblendet werden.

Ob wegen ihrer mutmaßlichen Falschaussage gegen die Beamten ermittelt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Der taz zufolge hat sie das bisher nicht getan. Die Richterin beschäftige sich in diesem Fall nur mit dem Anklagevorwurf, erklärte der Sprecher des Gerichts gegenüber VICE. "Natürlich gibt es Fälle, in denen man davon ausgeht, dass die Zeugen die Unwahrheit sagen", erklärt er. Das werde dann aber, wenn überhaupt, in einem anderen Verfahren behandelt.

Für Nico B. bedeuten die neuen Erkenntnisse trotzdem nicht seine Freiheit: Der Tatverdacht des versuchten Eingriffs in den Luftverkehr und der versuchten Körperverletzung sei dem Schreiben der Richterin zufolge nach wie vor aktuell. Am Mittwoch werden die Plädoyers verlesen. Dann könnte es zu einem Urteil kommen – in einem der vielen zweifelhaften Prozesse, die der G20-Gipfel bislang hervorgebracht hat.

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