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Ultras Nürnberg bekommen Schmerzensgeld vom Freistaat Bayern

Weil Nürnberger Ultras vor dem Bayern-Derby in München Bayern-Fans provozierten, wurden sie in Gewahrsam genommen. 49 Ultras klagten dagegen—und hatten Erfolg.
Foto: Imago

Das Risikospiel zwischen dem FC Bayern München und dem 1.FC Nürnberg im Jahr 2011 beschäftigt die bayerische Justiz bis heute. Nachdem die Polizei eine Gruppe Nürnberger Ultras als gewaltbereit einschätzte und sie vorsorglich in Gewahrsam nahm, klagten 49 von ihnen auf Schadensersatz. Nun muss der Freitstaat Bayern wohl Schmerzensgeld zahlen.

Als der Club vor vier Jahren beim Rekordmeister aus München spielte, trafen sich im Vorfeld der Partie die Nürnberger Ultragruppe „Banda di Amici" mit der befreunden Ultragruppierung „Cosa Nostra" vom Bayern-Rivalen 1860 München, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet. Die Münchner Polizei verfolgte nervös den Treffpunkt beider Gruppe in unmittelbarer Nähe zum Vereinslokal der Bayern-Ultras „Schickeria". Zwar kam es zu keinerlei Berührungspunkten der Gruppen, doch die Beamten rechneten mit Auseinandersetzungen.

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Vor dem Stadion soll die Gruppe laut Polizeiangaben teilweise vermummt und in schwarzer Kleidung mit einigen Fahnenstangen in den Händen aufgetreten sein. „Sie marschierten über den Busparkplatz und provozierten Bayernanhänger", erklärte die Polizei. „Ihre Gewaltbereitschaft zeigten sie durch Schreien und Arme hochreißen." Daraufhin sollen sich Beamten entschlossen haben die etwa 80-köpfige Gruppe in Gewahrsam zu nehmen. „Die Gruppe wäre im Stadion nicht mehr kontrollierbar gewesen", erklärte die Polizei in der SZ. Erst lange nach Abpfiff, als sich die rivalisierende Ultragruppe Schickeria schon auf dem Heimweg befand, wurden die vermeintlichen Gewalttäter von der Polizei freigelassen.

Einer der Fans klagte gegen die Gewahrsamnahme der Beamten. Nachdem das Amtsgericht München die Beschwerde zunächst abwies, gab das Landgericht München dem Fan hingegen Recht. „Es gebe keine objektivierbaren Anknüpfungspunkte für die Gefährlichkeit der einzelnen Personen", gibt die SZ die Begründung des Gerichtes wieder. „Ihre Gefährlichkeit nur mit der Anwesenheit in der vermeintlich gewaltbereiten Gruppe zu begründen, sei ein unzulässiger Zirkelschluss." Die Polizei müsse also jeder Einzelperson erklären, warum sie als gefährlich eingestuft wird.

Der Nürnberger Fan bekam daraufhin vom Freistaat Bayern etwa 100 Euro Schmerzensgeld. 49 weitere Ultras klagten daraufhin ebenfalls und verlangten 130 bis 300 Euro Schmerzensgeld. Zudem wollten sie zwischen fünf und 40 Euro für Fahrtkosten und bis zu 30 Euro für die nicht verwendeten Eintrittskarten.

Die Polizei hat zwar nun erklärt, dass sie bei großen Gruppen nicht jeden einzelnen Fan auf sein Gefahrenrisiko kontrollieren könne, doch ermögliche die Rechtslage den Fans das Recht auf Schmerzensgeld. Den Fans wurde nun ein Vergleich über 125 Euro Schmerzensgeld pro Person angeboten. Die Ultras und ihre Anwälte müssen diesem Angebot aber noch zustimmen.

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