FYI.

This story is over 5 years old.

Feminisme

Wir haben deutsche Parteien gefragt, wann sie endlich etwas am Abtreibungsgesetz ändern

Die Ärztin Kristina Hänel wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Ein Unding.
Foto: imago | Westend61

In Gießen stand heute die Ärztin Kristina Hänel vor Gericht, weil sie "Werbung" für Abtreibungen geschaltet hat. Werbung bedeutet in diesem Fall: Sie veröffentlichte auf ihrer Homepage unter ihren Leistungen das Wort "Schwangerschaftsabbruch" inklusive einem Link zu weiteren Informationsmaterialien. In Deutschland ist bereits das verboten. Der Grund: Für einen durchgeführten Schwangerschaftsabbruch erhält die Ärztin Geld. Viele Juristen werten das als Vermögensvorteil, sagt die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbunds Maria Wersig. Da Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland strafbar sind, ist auch die "Werbung" dafür verboten. Das Gericht folgte laut Prozessbeobachtern dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Ärztin zu 40 Tagessätzen à 150 Euro.

Anzeige

Das passt zur schwierigen Gesamtsituation: Wenn eine Frau in Deutschland eine Abtreibung vornehmen lassen will, steht sie vor mehreren Herausforderungen. Zum einen gilt ein Schwangerschaftsabbruch hierzulande immer noch als "Straftat gegen das Leben". Nur wenn eine schwangere Person sich einem verpflichtenden Beratungsgespräch unterzieht, eine Bedenkpause abwartet und nicht weiter als in der zwölften Schwangerschaftswoche (Ausnahmen sind lebensgefährdende Schwangerschaften) ist, bleibt eine Abtreibung straffrei.

Weiterlesen auf Broadly.