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Böser Bulle, böser Bulle

Frauenschläger vs Schlagstockschwinger—Wer ist der schlechtere Polizist?

Ein betrunkener Polizist aus Niedersachsen beschimpft Mädchen als Schlampen und schlägt sie ins Gesicht, während sich sein nüchterner Kollege in Baden-Württemberg mit seinem Schlagstock über einen Radfahrer hermacht.

Polizisten sind auch nur Menschen. Manchmal sind sie sogar ziemlich schlechte Menschen. Das wird zum Problem, wenn man bedenkt, wie viel mehr Macht so ein Polizist im Verhältnis zu einem Normalbürger hat. Wenn er seiner schlechten Laune mal freien Lauf lässt, kann das für Umstehende gefährlich werden. Hier stellen wir euch ein paar eurer Freunde und Helfer vor, die gerade bei ziemlich schlechtem Benehmen erwischt wurden:

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Der Frauenschläger

In unserer Rubrik konnten wir euch bereits eine ganze Menge schlechter Menschen in Uniform präsentieren. Dabei wollen wir jedoch nicht vergessen, dass es sich bei den meisten Exemplaren der Gattung deutscher Staatsdiener eigentlich um ganz verantwortungsvolle und umgängliche Zeitgenossen handelt. Es sei denn, man gibt ihnen Grappa zu trinken.

Diese Woche wurde ein Polizist aus Niedersachsen zu einer Strafe von 2.500 Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt, nachdem er im letzten Herbst bei einer Diskoschlägerei in Schüttdorf von seinen Kollegen festgenommen worden war. Der Beamte war mit einigen Freunden unterwegs, als zwei seiner Begleiterinnen in einen Streit mit zwei jungen Mädchen gerieten, deren Aussehen ihnen zu missfallen schien. Die Mädchen sagten aus, dass der betrunkene Mann sie daraufhin als „kleine Gören“ und „Schlampen“ beschimpft und einer von ihnen anschließend dreimal ins Gesicht geschlagen habe. Immerhin besaß er dabei die Höflichkeit, sich vorher noch als Polizeibeamter vorzustellen.

Während der Verhandlung in dieser Woche gab der Polizist zu Protokoll, dass die Vorwürfe „wahrscheinlich stimmten“. Wirklich erinnern konnte er sich allerdings nicht, obwohl er laut eigenen Aussagen nur Weizenbier und zwei Grappa getrunken hatte. Seinen gewalttätigen Übergriff bereute der Beamte dennoch zutiefst. Da er bisher noch nie straffällig geworden ist—und außerdem so eine reuige Seele und kultivierter Grappatrinker—, darf der Polizist weiterhin im Staatsdienst arbeiten und Diskos besuchen. Das Geld, das er als Strafe zahlen muss, geht übrigens als Spende an die SOS Kinderdörfer.

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Der Schlagstockschwinger

Wie die österreichische Polizei mit betrunkenen Radfahrern umspringt, konntet ihr bei uns bereits an anderer Stelle erfahren. Doch auch in Deutschland sieht die Realität zuweilen nicht rosiger aus. Diese Erfahrung musste ein französischer Lehrer im baden-württembergischen Handschuhsheim (ja, den Ort gibt es wirklich) machen, als ein wild gewordener Staatsbeamter mit seinem Schlagstock über ihn herfiel.

Der Radfahrer geriet in einer Sommernacht im letzten Jahr auf der Landstraße in eine Polizeikontrolle und sollte den Beamten aufs Revier folgen, um eine Blutprobe abzugeben. Der Mann weigerte sich jedoch, sie zu begleiten, und forderte juristischen Beistand, den er allerdings nicht erhielt, weil der juristische Notdienst in dieser Nacht nicht erreichbar war. Als er sich weiterhin wehrte und sich „wie ein Fisch auf dem Trockenen“ herumwälzte, um sich so dem Zugriff der Beamten zu entziehen, knieten sich schließlich fünf Beamte auf den am Boden liegenden Lehrer. Einer von ihnen tat sich dabei besonders hervor und versetzte dem Radfahrer mit seinem Teleskopschlagstock mehrere „fliegenklatschenartige“ Schläge auf die Schulter. Durch sein beherztes Eingreifen verletzte der Polizist nicht nur den zappelnden Radfahrer, sondern auch gleich noch zwei seiner Kollegen.

Nach der Tat behauptete der 29-Jährige zuerst, er hätte sich lediglich gegen einen Angriff des Radfahrers zur Wehr gesetzt. Im Laufe dieser Woche gab er vor Gericht jedoch schließlich zu, einen „Fehler“ gemacht zu haben, und entschuldigte sich für „die nicht gerechtfertigten Schläge“. Dafür erhielt der vom Dienst suspendierte Beamte 11 Monate auf Bewährung. Angst, seinen Traumberuf nun gar nicht mehr ausüben zu dürfen, muss er allerdings nicht haben, denn der Richterin zufolge sei ein Berufsverbot für den der passionierten Polizisten seiner Schuld nicht angemessen.

Wer ist schlimmer? Und der gute Polizist der Woche: Der Schweizer Kollege, der an der A1 elf Entenküken aus einem Abwasserschacht gerettet hat.