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Ein Typ wurde angezeigt, weil er im Prater neben einem Polizisten gerülpst hat

Falls ihr es noch nicht wusstet: Rülpsen kann eine Straftat sein.

Seit gestern macht ein Posting einer Strafverfügung auf Facebook die Runde, das mit „Mein Tag am Wiener Praterstern" beginnt. Auf dem Foto der Verfügung ist Folgendes zu lesen: „Sie haben am 07.02.2016 um 17:15 Uhr in 1020 Wien Praterstern Ausgangsbereich Richtung Praterstraße durch folgende Begehungsweise den öffentlichen Anstand verletzt: lautes Rülpsen nächst der Polizeibeamten."

Edin beschreibt in seinem ausführlichen Posting den Vorfall noch ein wenig genauer. An einem schönen Sonntagnachmittag war er also im Prater unterwegs, als er plötzlich Hunger verspürte und sich einen Kebap gegönnt hat—„wie immer mit bissi scharf und Zwiebel". Dann übermannte ihn laut seiner Schilderung ein komisches Gefühl.

Denn wie das einfach manchmal so ist, nachdem man einen würzigen Kebap gegessen hat, musste er schlichtweg rülpsen: „Das komische Gefühl begann zu kribbeln. Irgendetwas kommt. Es wurde selbstständig und löste sich. Ich verlor die Kontrolle, ich wollte es zurückholen doch—da war es passiert! BAM: Ali hat zu viele Zwiebel erwischt! Dieser schlimme Finger! Ich rülpste…"

Kurze Zeit später ist Edin von einem Polizisten angesprochen worden, der ihm mitgeteilt hat, dass er aufgrund seines Rülpsers wegen Anstandsverletzung angezeigt werde. Unter den Tatbestand der Anstandsverletzung fallen laut Gesetzestext Delikte, die den öffentlichen Anstand verletzen. Der öffentliche Anstand wird dann verletzt, wenn ein Verhalten gesetzt wird, das mit den „allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht".

Das betrifft zum Beispiel Menschen, die an öffentlichen Plätzen jemanden belästigen, „Denkmäler und Brunnen in anstößiger Weise" nutzen und—wie wir seit gestern wissen—in der Nähe von Polizisten Kebap-Rülpser loslassen. Edin hat sich durch seinen Rülpser eine Verwaltungsstrafe von 70 Euro eingehandelt. Seine Facebook-Freunde solidarisieren sich jedoch bereits mit ihm und schlagen eine Rülps-Challenge am Praterstern vor.

Auf Nachfrage bei der Pressestelle der Wiener Polizei heißt es, dass auch Dinge wie öffentliches Urinieren in den Tatbestand der Anstandsverletzung fallen und man natürlich jeden anzeigen kann, der neben einem rülpst oder auch furzt, sofern man sich dadurch belästigt fühlt. Ob die Anzeige dann auch durchgeht, hängt einerseits davon ab, ob man die Tat beweisen kann und andererseits davon, wie der jeweilige Fall entschieden wird. Selbstverständlich hat jeder, der wegen Anstandsverletzung angezeigt wird, die Möglichkeit Einspruch zu erheben, sofern man sich ungerecht behandelt fühlt. Edin ist sich jedenfalls sicher, dass die Polizei durch diese Strafverfügung einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit des „Problemviertels" geleistet hat.