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Der AfD kann das Rundfunkgebühren-Urteil egal sein—sie hat ihre eigenen Pläne

Das geleakte AfD-Programm verrät, was die Partei wirklich mit der „Lügenpresse“ vorhat.
Bild Imago

In dieser Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über 15 Klagen verhandelt, die das Ende der Rundfunkgebühren, mit denen sich die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland finanzieren, markieren sollten. Mehrere Kläger, darunter auch Unternehmen wie die Drogeriekette Rossmann oder der Autoverleiher Sixt, sind überzeugt, dass die Gebühren—17,50 Euro pro Haushalt und Monat für die sogenannte „mediale Grundversorgung"— in ihrer jetzigen Form illegal sind.

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Die Argumente der Kläger, die ihre Anwälte gestern noch einmal ausführlich vortrugen, richten sich vor allem dagegen, dass die Gebühr unabhängig von der tatsächlichen Nutzung pauschal pro Wohnung oder Betrieb erhoben wird und dass der Betrag eine Steuer sei. Das sei ein Problem, weil die Gebühr von den Bundesländern und nicht vom Bundestag eingeführt wurde—die Länder haben allerdings keine Gesetzgebungskompetenz.

Jenseits solcher verwaltungstechnischer Details gibt es jedoch noch einen deutlich vehementeren Kritiker der „Zwangsabgabe": Die AfD. Die Partei, die sich schon oft zum stilsicheren Sprachrohr „besorgter Bürger" gemacht hat, verleumdet die öffentlich-rechtlichen Rundfunk gern mit populistischen Begriffen wie „Lügenpresse" oder „Pinocchio-Presse".

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Im geleakten vorläufigen Grundsatzprogramm der AfD stecken allerdings auch einige überraschende Ideen zur Zukunft des Rundfunks: Die AfD möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch einen steuerfinanzierten Staats-Rundfunk ersetzen und damit die in der Gesellschaft zunehmend ungeliebte Rundfunkgebühr abschaffen, die die AfD—etwas gestrig—als „GEZ-Gebühr" bezeichnet. ZDF und ARD sollen dagegen privatisiert werden und sich in Zukunft selbst finanzieren.

Ein Ausschnitt aus dem von Correctiv geleakten AfD-Parteiprogramm.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird jedoch nicht, wie die AfD behauptet, durch die Regierung kontrolliert, sondern durch Rundfunkräte beaufsichtigt: Diese wiederum werden unter anderem aus Vertretern der Parteien gebildet.

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VICE: Diesen Kompromiss hat Richter Neumann heute in Leipzig vorgeschlagen, damit man sich von den Rundfunkgebühren befreien kann

In den Gremien, die die Arbeit von ARD, ZDF und Co beaufsichtigen, sitzen Vertreter zahlreicher gesellschaftlicher Gruppen, von denen zwar einige auch eine Parteibindung haben, aber eine direkte Einflussnahme aus der Politik ist dennoch nahezu ausgeschlossen (sehen wir mal vom unrühmlichen Kapitel Roland Koch vs. Nikolaus Brender ab)—genau dazu trägt auch die allgemeine, gesellschaftliche Finanzierung bei, die eben nicht von den Haushaltsplänen von Regierungen abhängig ist.

Ein unidirektional steuerfinanzierter Sender, wie ihn die Pläne der AfD vorsehen, wäre jedoch um ein vielfaches mehr staatlicher Kontrolle und Einflussnahme ausgesetzt als ein Programm, das seinen jährlichen Bedarf zur Erfüllung seines Bildungsauftrags von einer unabhängigen Kommission (in Deutschland ist das die KEF) ermitteln lässt.

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Auch wenn die Aussagen zur Zukunft der Rundfunkgebühr im geleakten Programm nicht viel mehr als kurze, plakative Slogans sind, so erinnern die Pläne doch stark an ein ganz anderes Modell: Staatsfernsehen nach russischem Vorbild. „Die staatliche Informationsversorgung wird durch einen steuerfinanzierten Rundfunk mit zwei Rundfunksendern und zwei Fernsehsendern geleistet", heißt es im Programm.

Wer nun genau gewinnt, wenn man den angeblich von der Politik beeinflussten Rundfunk durch einen eindeutig von der Regierung gestellten Rundfunk ersetzt, ist auch klar: Die Regierung. Im Publikum des Leipziger Prozesses hatten sich diese Woche ebenfalls einige lautstarke Kritiker der Rundfunkabgabe versammelt. Der vorsitzende Richter Werner Neumann ermahnte die Gegner, die bei Vorträgen der Beklagten WDR und BR häufig buhten, mehrfach: „Wir sind hier in einem richterlichen Prozess und nicht in einer allgemeinen Bürgerversammlung." Wie auch in den vorherigen Instanzen hat Richter Neumann die Klage abgewiesen. Damit landet die Sache dann schon bald vor dem Bundesverfassungsgericht.