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Das Urteil zu den Rundfunkbeitrags-Klagen ist in letzter Instanz gefallen

Im Gerichtssaal herrschte aufgeheizte Stimmung: „Wir sind hier in einem richterlichen Prozess und nicht in einer allgemeinen Bürgerversammlung."

26 Kläger sind an das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gezogen, um gegen die monatliche Abgabe des Rundfunkbeitrags der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu klagen. Sie halten die Gebühr von 17,50 Euro im Monat, die jeder Haushalt in Deutschland unabhängig von einem Empfangsgerät zahlen muss, für verfassungswidrig und ungerecht.

Berichten zufolge ähnelte die Spannung im Gerichtssaal am Mittwoch der Stimmung eines Revierderbys zwischen Schalke und Dortmund. Viel Beifall und Gejubel bei Ansprachen der Ankläger und Buh-Rufe, wenn Argumente für den Rundfunkbeitrag vorgetragen wurden. Richter Werner Neumann musste Kläger und Publikum mehrmals um Ruhe bitten.

Auf das Argument der Vertreterin des westdeutschen Rundfunks, dass nach einer aktuellen Erhebung 100 Prozent der Haushalte mit einem TV-fähigen Gerät ausgestattet seien, schlug Anwalt Thorsten Bölck einen Kompromiss vor: Wer kein Empfangsgerät besitze, könnte sich durch eine eidesstattliche Versicherung von den Gebühren befreien. Dies ließ die Prozessvertreterin jedoch nicht gelten, da es nicht auzuschließen sei, dass sich die Personen dann in Zukunft Empfangsgeräte anschaffen würden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Urteil verkündet und 18 der 26 Klagen letztinstanzlich abgelehnt—die Rundfunkgebühr ist in der Form, in der sie heute besteht, also rechtens. Auch wer laut eigener Aussage kein Empfangsgerät besitze, muss weiter zahlen. Welche Rundfunkgebühr-Pläne die Alternative für Deutschland allerdings mal wieder ausgeheckt hat, könnt ihr auf Motherboard lesen.

Acht weitere Klagen sollen im Frühsommer bearbeitet werden, vier gewerbliche Kläger im dritten Quartal 2016. Die Möglichkeit, jetzt noch nach Karlsruhe zum Oberlandesgericht zu ziehen, besteht allerdings immer noch—das ist jetzt eine Entscheidung der Kläger.

Alternative Empfehlungen zur Rundfunkgebühr kamen in der vergangenen Zeit allerdings auch schon vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums—sie schlugen eine Steuer vor, die vor allem für sozial schwache Haushalte deutlich gerechter sei als eine flächendeckend gleiche Abgabe. Kritiker fürchteten allerdings, dass es zu europaweiten Komplikationen durch die Einführung einer Steuer kommen könnte, da die Sender dann einer „staatlichen Finanzierung" unterlägen.