FYI.

This story is over 5 years old.

Stuff

Im Gespräch mit einer Frau, die beruflich anderen Menschen beim Sterben hilft

Wie fühlt es sich an, wenn der Tod zum Alltag wird? Wir haben bei einer Freitodbegleiterin nachgefragt.
Foto von Pixabay

Der Tod ist etwas, das jeden von uns früher oder später beschäftigt. Sei es, weil ein Angehöriger stirbt, wir im Internet Bilder von Anschlagsopfern sehen oder wir sogar selbst einmal Suizidgedanken hatten—immerhin fällt laut dem Bund jede fünfte Person im Verlauf ihres Lebens in eine Depression. Sechs Prozent der Männer und sieben Prozent der Frauen in der Schweiz beschrieben 2012 ihre Situation sogar so, dass von einer schweren Depression ausgegangen werden muss.

Anzeige

Mir selbst wurde erst nach meiner Pubertät klar, dass es Menschen mit Problemen gibt, die grösser sind als mein Liebeskummer oder ein weiterer Tiefpunkt in meiner Selbstfindungsphase. Diese Menschen können nicht wie ich nach einem melancholischen Suffabend einfach nach Hause gehen und alle Sorgen wieder vergessen. Oft sind sie körperlich oder psychisch schwer krank. Manche von ihnen so sehr, dass sie sich schlussendlich dazu entscheiden, den letzten Schritt zu machen und sich das Leben zu nehmen.

Mit solchen Menschen arbeitet EXIT, eine Organisation, die sich selbst als „Vereinigung für humanes Sterben" bezeichnet, tagtäglich zusammen. EXIT gibt Betroffenen die Möglichkeit, selbst den Zeitpunkt ihres Todes zu bestimmen und begleitet sie bei der Umsetzung ihrer allerletzten Entscheidung. Diese Art des Sterbens ist ethisch und religiös sehr umstritten. Dementsprechend heftig debattieren Politiker und Medien unter dem Schlagwort des Sterbetourismus regelmässig darüber, ob die Freitodbegleitung, auch assistierter Suizid genannt, legal bleiben soll.

Deutschland entschied sich vor einigen Monaten dazu, die Freitodbegleitung zu verbieten und löste damit einen Zuwachs des Sterbetourismus in der Schweiz aus. Denn hier sowie in Belgien, Luxemburg und Schweden sind Freitodbegleitungen noch legal und werden auch immer öfter praktiziert.

Doch auch in der Schweiz bewegt sich die Freitodbegleitung am Rand der Legalität. So ist etwa gesetzlich festgeschrieben, dass sich eine betroffene Person selbst das Leben nehmen muss. Die Freitodbegleitung darf lediglich assistierend zur Seite stehen. Im extremsten Fall bedeutet das, dass die Freitodbegleitung dem Betroffenen das Glas mit dem Gift und einem Röhrchen an die Lippen setzt oder ihm dabei hilft, sich die Infusion zu setzen. Das Gift durch das Röhrchen ziehen oder den Hahn der Infusion aufdrehen muss der Betroffene aber in jedem Fall selbst—ansonsten wäre es Mord.

Anzeige

Ich wollte wissen, wie es sich anfühlt, einen Menschen dabei zu unterstützen, sich selbst das Leben zu nehmen. Deshalb habe ich mich mit Heidi Vogt, der Leiterin der Abteilung für Freitodbegleitungen bei EXIT, getroffen und unter anderem darüber unterhalten, wie sich die Wahrnehmung des Todes verändert, wenn er zum Alltag wird.

VICE: Hallo Frau Vogt, welche Qualifikationen muss man mitbringen, um Freitodbegleiterin zu werden?
Heidi Vogt: Es mag den einen oder anderen überraschen, aber es gibt viele Menschen, die das gerne machen würden. In der Regel wählen wir ältere Personen zwischen 50 und 60 Jahren. Viele Freitodbegleiterinnen sind pensioniert. Es ist wichtig, dass diese Leute viel Berufs- und Lebenserfahrung haben und vor allem schon mit dem Thema „Sterben" konfrontiert wurden. Viele kommen aus dem medizinischen, sozialen oder theologischen Bereich. Erfahrung in Gesprächsführung und eine gute Kommunikationsfähigkeit sind ebenfalls Voraussetzungen für diese Tätigkeit. Freitodbegleiterinnen und –begleiter sind aber nicht angestellt, es handelt sich um eine qualifizierte freiwillige Tätigkeit.

Heidi Vogt. Foto von der Autorin

Und auf der anderen Seite: Welche Kriterien muss man erfüllen, um eine Begleitung zu bekommen?
Als erstes brauchen wir ein Arztzeugnis über den Gesundheitszustand des Patienten. Es ist sehr wichtig, dass die betrffene Person urteils- und handlungsfähig ist, ansonsten kann der Freitod nicht durchgeführt werden. Ausserdem muss der Sterbewunsch autonom und wohlerwogen gefällt werden und konstant sein.
Dann muss ein Arzt ein Rezept für das Sterbemittel ausstellen, denn wir verfügen über keine Medikamente. Allgemein ist eine Freitodbegleitung nur bei hoffnungslosen Prognosen, unerträglichen Beschwerden oder einer unzumutbaren Behinderung möglich. Ein gesunder Mensch kann unsere Dienste demnach nicht in Anspruch nehmen.

Anzeige

Wie läuft eine Freitodbegleitung genau ab? Was sind Ihre Aufgaben?
Ich kann es Ihnen an der Praxis erklären: Wenn sich eine betroffene Person meldet, fragen wir eine FreitodbegleiteriIn in der entsprechenden Region an. Die Freitodbegleiterin besucht den Patienten und führt—nach Möglichkeit zusammen mit den Angehörigen—das erste Gespräch. In diesem klärt sie ab, wieso die Person sterben möchte, ob sie sich das gut überlegt hat und ob sie gut genug über die alternativen Möglichkeiten aufgeklärt wurde.
Nach dem Gespräch muss dann das Sterbemittel verschrieben werden. Falls der eigene Hausarzt sich weigert, das Rezept dafür auszustellen, wird ein anderer Arzt beigezogen. Je nachdem muss man noch Gespräche mit anderen Angehörigen führen. Es kann auch sein, dass der Patient Bedenkzeit haben möchte. Es ist aber auch möglich, dass wegen der prekären Lage des Patienten der Freitod bereits einige Tage später durchgeführt wird. Der Zeitraum einer Freitodbegleitung ist aber stets individuell. Es kann ein paar Tage oder auch mehrere Jahre dauern.


Superclubs und Suizid: Die dunklen Seiten der eSports:


Wie viel kostet eine Freitodbegleitug überhaupt?
Wer eine Freitodbegleitung beanspruchen möchte, muss Mitglied bei EXIT sein. Der Mitgliederbeitrag kostet jährlich 45 Franken, wie bei einem normalen Verein auch. Wer länger als drei Jahre Mitglied ist, muss für die Begleitung gar nichts bezahlen. Im ersten Jahr, kostet diese 3.500 Franken, nach einem Jahr 1.900 und nach zwei Jahren noch 900 Franken. Diese Kostenbeiträge sind für EXIT nicht kostendeckend.

Anzeige

Die Freitodbgeleitung wird öffentlich immer wieder heftig debattiert. Hat sich die öffentliche Meinung zur Freitodbegleitung ihrer Meinung nach verändert?
Ja, sehr. Anhand diverser Signale merkt man, dass sich eine positive Meinung etabliert. Durch Umfragen wird deutlich, dass über 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung die Möglichkeit einer Freitodbegleitung befürworten. Das heisst nicht, dass sie diese in Anspruch nehmen würden, aber sie finden es gut, dass es sie gibt.
2011 gab es im Kanton Zürich zwei Abstimmungen zu Initiativen, die die Freitodbegleitung einschränken wollten. Beide wurden mit über 80 Prozent abgelehnt. Dank dem katholischen Theologen Hans Küng, der sagte, dass Sterbehilfe auch für einen Katholik möglich sein sollte, wurde an einem Tabu der katholischen Kirche gerüttelt. Und eigentlich spricht auch nur schon der Mitgliederzuwachs in den letzten Jahren für sich.

Wieso entscheiden sich Menschen freiwillig dafür, zu sterben?
Das sind immer sehr unterschiedliche Gründe. Der prozentual grösste Anteil unserer Patienten sind Krebskranke. Das sind meist Menschen, die schon alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder einfach keine Kraft mehr haben, um noch eine Chemotherapie durchzustehen. Atemnot, Schmerzen und der Verlust der Selbstständigkeit sind immer grosse Themen in diesen Fällen. Die zweitgrösste Gruppe sind alte, polymorbide Menschen, bei denen die Beschwerden rasch zunehmen.

Anzeige

Foto: Wikimedia | Public Domain

Bleiben Sie während der Freitod-Prozedur beim Patienten?
Am Tag der Freitodbegleitung gehe ich zum Patienten nach Hause. In der Regel sind dort auch Angehörige dabei. An Ort und Stelle muss ich mich vergewissern: Ist die Person noch urteilsfähig und möchte sie das immer noch durchführen? Danach nimmt die Person selbst das Medikament ein. Nach dem Tod muss ich sofort die Polizei kontaktieren. Freitodbegleitungen gelten in der Schweiz als aussergewöhnlicher Todesfall und werden immer behördlich untersucht. Wir müssen während der Freitodbegleitung Protokoll führen und nach dem Tod alle Dokumente und die Unterschrift der betroffenen Person vorzeigen können.

Wie fühlen sich die ersten Minuten nach dem Tod des Patienten an?
Es ist immer ein sehr spezieller Moment, zu sehen, wie das Leben aus einem Menschen entweicht. Irgendwann stellt man fest: Jetzt ist die Person tot. Ich habe einen enormen Respekt vor dieser Situation. In diesem Moment fühle ich vor allem mit den Angehörigen mit und bin dann für sie da.

Was finden sie am schwierigsten an ihrer Tätigkeit?
Ich persönlich finde es sehr schwierig, mit familiären Spannungen im Umfeld des Betroffenen umzugehen. Es ist immer heikel, wenn es Konflikte innerhalb der Angehörigen gibt oder wenn sich Personen gegen die Freitodbegleitung aussprechen.

Haben sich Betroffene schon mal auf dem Sterbebett umentschieden?
Nur zwei Drittel aller bewilligten Freitodbegleitungen werden effektiv durchgeführt. Ich persönlich habe in zehn Jahren Freitodbegleitung aber erst zwei Mal erlebt, dass sich Menschen im letzten Moment umentschieden haben. Eine Person hatte Angst. Bei der anderen war es eigentlich absehbar. Sie hat sich schon vorher umentschieden, hat aber verpasst, den Termin abzusagen.

Anzeige

Wie oft passiert es, dass Menschen sich für eine Freitodbegleitung entscheiden?
In der Schweiz sterben jährlich etwa 65.000 Menschen. Im Jahr 2015 entschieden sich 782 Patienten für eine Freitodbegleitung bei EXIT. Ein gutes Prozent also. Im Durchschnitt sind das etwa zwei Menschen pro Tag.

Foto: Klaus Günzel | Wikimedia | CC BY-SA 3.0

Haben Sie durch Ihre Tätigkeit gelernt, mit dem Tod umzugehen? Wurde der Tod für Sie ab irgendwann zur Alltäglichkeit?
Ich habe in dem Sinn gelernt mit dem Tod umzugehen, als dass ich mich daran gewöhnt habe, damit konfrontiert zu werden. Ich würde aber nicht sagen, dass der Tod für mich Alltag geworden ist. Er ist immer etwas Besonderes und weil er so endgültig ist, ist er auch immer sehr berührend.

Durch das Verbot der Suizidbeihilfe in Deutschland, soll der Sterbetourismus in der Schweiz gestiegen sein. Spüren Sie etwas davon?
In der Regel haben wir immer etwa gleich viele Anfragen aus dem Ausland. EXIT begleitet aber keine Personen aus dem Ausland, das sind andere Sterbehilfeorganisationen. Für die Mitgliedschaft bei EXIT muss jemand in der Schweiz wohnhaft sein oder das Schweizer Bürgerrecht haben. Sterbetourismus scheint mir im übrigen ein zynischer Begriff zu sein. Er wird der Ernsthaftigkeit Situation der schwerkranken Menschen, die zum Sterben in die Schweiz reisen müssen, nicht gerecht.

Zum Schluss: Warum sind Sie der Meinung, dass jeder selbst entscheiden darf, wann er sterben möchte?
Warum denn nicht? Jeder Mensch hat schlussendlich eine Wahl. Es gibt viele Menschen, denen passt diese Art des Todes nicht ins Wertesystem. Aber man sollte wenigstens die Möglichkeit haben, sich entscheiden zu können. Ich finde nicht, dass man aufgrund von religiösen oder ethischen Gründen zwingend bis zum bitteren Ende leiden.

Folge Sascha auf Twitter: @saschulius
Folge VICE Schweiz auf Twitter: @ViceSwitzerland


Titelbild: Pixabay | Public Domain