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Restaurantkritik

Ein Food-Blogger muss 11.000 Euro Strafe für eine gefälschte Rezension zahlen

Schonungslose Online-Rezensionen sind im Zeitalter des Internets und der Smartphones ein unangenehmer, aber unvermeidlicher Teil der Realität für Restaurantbesitzer. Eine spezielle Rezension eines französischen Restaurants stach jedoch besonders hervor...
Foto vonwaferboard via Flickr

Von der Demokratisierung von Informationen haben alle profitiert. Naja, fast alle. Vielleicht nicht die Gastronomie, die sich mit übereifrigen Rezensenten herumschlagen muss, deren Verhalten manchmal schon fast ins Absurde übergeht, wenn sie beispielsweise ein schlechtes Erlebnis beim Brunch mit 9/11 vergleichen.

In Frankreich schrieb kürzlich ein anonymer Rezensent eine vernichtende Review eines Michelin-Sternerestaurants im Burgund auf pagesjaunes.fr Soweit nichts Außergewöhnliches. Als das Management jedoch Wind von dem Kommentar bekam, wurde es streitsüchtig. „Sehr überbewertet, es war alles Show und auf dem Teller war nur sehr wenig. Das Einzige, was voll war, war die Rechnung", stand in der Rezension, die am 11. Juli 2013 veröffentlicht wurde..

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Schonungslose Online-Rezensionen sind im Zeitalter des Internets und der Smartphones ein unangenehmer, aber unvermeidlicher Teil der Realität für Restaurantbesitzer. Diese Rezension des Loiseau des Ducs de Dijon im französischen Dijon stach aber besonders hervor, weil sie fünf Tage, bevor das Restaurant überhaupt eröffnet wurde, gepostet worden war.

Laut der regionalen Zeitung Le Bien Public gab Loiseau des Ducs de Dijon 5.000 Euro aus, um den Autor der gefälschten Rezension ausfindig zu machen, der schließlich von der Restaurantgruppe verklagt wurde. Die Motive für die vernichtende Rezension bleiben ungeklärt, aber dem anonymen Rezensenten wurde eine Geldstrafe von 11.000 Euro für „ verunglimpfende und unwahre Bemerkungen" auferlegt. Außerdem bestimmte das zuständige Gericht, dass weitere 2.500 Euro an Schadensersatz sowie die Kosten des Restaurants für das Auffinden des Autors fällig waren.

Ahlame Buisard, die Geschäftsführerin von Loiseau des Ducs de Dijon, sagte zu Le Bien Public, dass sie sehr zufrieden mit dem Urteil ist, dass es dem Restaurant bei der Klage ums Prinzip geht und dass der Ausgang des Rechtsstreits eine „große Lehre" für den Rezensenten ist, dessen Kommentar als „potentiell abschreckend für Kunden" bezeichnet wurde.

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Gefälschten Restaurantkritiken sind nichts Neues, nur spielten sich die Auseinandersetzungen bislang nicht vor Gericht ab.

Vergangenes Jahr griff ein anderes französische Gericht hart gegen eine Rezension von Giardino in der westfranzösischen Küstenstadt Cap Ferret mit der Überschrift „Wo man in Cap Ferret nicht hingehen sollte: Il Giardino" durch. Der Rezensent machte sich außerdem über seine Kellnerin lustig, die er eine „Hyäne in einer fluoreszierenden Weste" nannte. Auch in diesem Fall zogen die Restaurantbesitzer vor Gericht, das den Kommentar als diffamierend erklärte, trotz des Arguments der freien Meinungsäußerung des Angeklagten. Die Geldstrafe belief sich in diesem Fall auf 1.500 Euro Schadensersatz sowie 1.000 Euro Gerichtskosten.

„Kunden zeigten uns den Blog und sagten, dass sie wegen dieser Rezension zuerst zögerten, zu uns zu kommen. Das Geschäft nebenan überzeugte sie trotzdem", sagte der Besitzer zu der französischen Zeitung Sud Ouest. „Wir sind seit 15 Jahren hier, es tut weh, beleidigt zu werden."

Wenn dieser Fall zum Präzedenzfall wird, könnten vernichtende Online-Rezensionen anstatt einen Verlust zu verursachen, in Zukunft vielleicht ziemlich lukrativ für Restaurantbesitzer sein.