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Sex

Ein Gericht hat endgültig geklärt, ob man seinem Kollegen an den Sack fassen darf

So passiert in einem Stahlwerk in Bremen, kommentiert mit den Worten: "Du hast aber dicke Eier! Will noch jemand?"
Foto: VICE

Homer Simpson will es seinem Sohn Bart zeigen. Einen Ort, wo Menschen noch richtige Heteros sind, er besucht mit ihm ein Stahlwerk. Hier ist niemand "verschwult", denkt Homer. Er will aus Bart einen "richtigen Mann" machen, dafür würde Bart ihm später in der Hochzeitsnacht noch danken, sagt er. Doch alle in der Hütte sind schwul und sie gehen gut miteinander um. Anders ist das in einem Stahlwerk in Bremen im Oktober 2014 gelaufen.

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Die beiden Arbeiter Ö. und T. waren für das Verpacken und Etikettieren der Stahlrollen eingeteilt, als es passierte. Ö. griff dem Leiharbeiter T. von hinten an die Hoden: "Du hast aber dicke Eier! Will noch jemand?", soll der Greifer gelacht haben, berichteten Kollegen. T. hatte daraufhin solche Schmerzen, dass er zur Untersuchung ins Krankenhaus musste. Niemand hat schließlich Eier aus Stahl.

Der Grapscher wurde gefeuert. Ö. hatte dabei kein sexuelles Motiv, sondern er war einfach gehässig. Und er stritt die Tat ab, sagte später im Prozess aus, er habe den anderen lediglich "unabsichtlich am Hinterteil" berührt. Allerdings hatte Ö. den Griff zwischen die Beine direkt danach gegenüber dem Wachschutz zugegeben.

Auch die Richter stellten fest: Alles sei so passiert, wie es das Opfer geschildert habe. Wichtiger noch: Der Grund spielt keine Rolle. Selbst wenn es nicht sexuell gemeint ist, ist es trotzdem eine sexuelle Belästigung.


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Der Grapscher wehrte sich gegen die fristlose Kündigung, 23 Jahre sei er nun in der Firma, niemals hätte sich jemand über ihn beschwert. Nur dieses eine Mal. Und in der ersten Instanz bekam er damit beim Landesarbeitsgericht Bremen Recht. Eine Abmahnung hätte es auch getan.

Das Bundesarbeitsgericht sah das nun anders, man kann nicht einfach mal so checken, ob jemand "dicke Eier" hat: "Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist vielmehr häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger von sexuell bestimmter Lust", schreibt das Gericht zum Urteil. "Die Würde des Betroffenen" sei verletzt worden.

Das sind also Machtspiele, Stahlwerk-Style: Der Griff sei eigentlich "als Anerkennung" gemeint gewesen, hatte Ö. beteuert.

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